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Leistungen der Pflegekasse nach SGB XI
Man unterscheidet drei Pflegestufen: - Pflegestufe I
- Pflegestufe II
- Pflegestufe III
Werden Pflegeleistungen durch unseren Pflegedienst in Anspruch genommen (Pflegesachleistungen), stehen Ihnen in der Stufe I : 440 € in der Stufe II : 1040,00 € und in der Stufe III : 1510,00 € zur Verfügung. Der Pflegedienst rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab.
Notwendige oder / und gewünschte Leistungen werden im Vorfeld mit dem Klienten, dessen Angehörigen oder Vormund besprochen und bilden die Grundlage für den Pflegevertrag. Jede dieser Leistungen hat einen von den Pflegekassen vorgeschriebenen Punktwert und vertraglich geregelte Abrechnungssätze.
Sollten die in Anspruch genommenen Leistungen den Pflegesatz der jeweiligen Pflegestufe überschreiten, wird eine private Zuzahlung fällig. Bei Verbesserung des Pflegezustandes können die Leistungen natürlich jeder Zeit wieder reduziert werden. Wenn Sie weitere Anfragen haben, nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung und geben Ihnen gern kostenlos Auskunft, wie Sie optimal von uns betreut werden können.
Betratungsbesuch nach § 37/Abs.3 SGB XI Werden pflegebedürftige Menschen von ihren Angehörigen gepflegt, fordert die Pflegekasse halbjärlich bei Pflegestufe I und II und vierteljährlich bei Pflegestufe III einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst.
In diesem Beratungsgespräch können Sie Fragen zur Pflege und Beantragung von Pflegehilfsmitteln sowie allgemeine Fragen zu Pflegeabläufen stellen. Die Pflegedienstleiterin, Barbara Standke, steht Ihnen bei diesem Besuch, in der Häuslichkeit des Patienten, gern mit Rat und Tat zur Seite und prüft gleichzeitig die Pflegequalität. Diese Auswertung wird, mit Ihrer Zustimmung, an die Pflegekasse weiter geleitet.
Sie wünschen einen Beratungsbesuch, dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.
Unser Büro ist täglich ( außer Sa. und So. ) von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. ( Tel. 035893 6502)
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